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Architekt, Ingeneur und Frau an PC in Büro 15. Januar 2017

Freihändige Vergaben von Architekten- und Ingenieurleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes

Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes kann grundsätzlich freihändig geschehen. Eine freihändige Vergabe ist jedoch nicht gleichbedeutend mit der Möglichkeit einer Direktvergabe an einen Auftragnehmer ohne Durchführung eines Wettbewerbs. Auch bei einer freihändigen Vergabe müssen mehrere Büros zur Angebotsabgabe bzw. zu Verhandlungen aufgefordert werden. Eine Direktvergabe von Leistungen nach Verhandlung mit nur einem Bewerber wird ermöglicht, sofern der Auftragswert 2.100 € netto einschließlich Nebenkosten nicht überschreitet.

Eine Auftragsverhandlung mit nur einem geeigneten Bewerber ist möglich, wenn der Gesamtauftragswert der Leistung einschließlich Nebenkosten nicht mehr als 25.000 € netto beträgt. Die Leistungen müssen dann aber preisrechtlich geregelt sein und nach den Mindestsätzen vergütet werden. Darüber hinaus darf der Anteil von zusätzlichen/besonderen Leistungen den Anteil von 10% des Gesamtauftragswertes nicht überschreiten und für die Gesamtmaßnahme dürfen keine speziellen Regelungen im Sinne von Förderverfahren oder EU-Kofinanzierungen vorliegen.

Quelle: OBB München 01/2017