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Erde mit riesigem Glasfaserkabel außen herum 16. Dezember 2017

Binnenmarkt-Informationstool: Berichtsentwurf im EP, Grundsatzkritik im Rat

Zum Kommissionsvorschlag über ein „Binnenmarkt-Informationstool“ schreiten die Beratungen im Europäischen Parlament und im Rat der EU in unterschiedlicher Weise fort. Der Vorschlag, der einen sehr weitreichenden Auskunftsanspruch der Kommission gegen Unternehmen für Fälle schaffen soll, in denen die Kommission Probleme bei der Durchsetzung der Binnenmarktpolitik sieht, und der insbesondere auch im öffentlichen Auftragswesen nennenswerte Bedeutung erlangen kann, ist auf sehr kontroverse Reaktionen gestoßen.

Forderungen nach Begrenzung des Auskunftsanspruchs im EP
Im Europäischen Parlament hat Berichterstatterin Eva Maydell (EVP/Bulgarien) im federführenden Binnenmarktausschuss (IMCO) inzwischen ihren Berichtsentwurf vorgelegt. Darin begrüßt sie einerseits das Ziel des Vorschlags, eine bessere Informationsbasis der Kommission mit Blick auf die Verfolgung von Binnenmarktverletzungen zu schaffen. Andererseits kritisiert sie, dass der Vorschlag teilweise zu weit gehe. Insbesondere bemängelt sie, dass die Voraussetzungen für die Geltendmachung des Anspruchs durch die Kommission zu weit gefasst seien. Auch werde nicht genügend berücksichtigt, dass der Vorschlag zu erheblichen Belastungen der betroffenen Unternehmen führen könne. Sie lehnt den Vorschlag bzw. den Anspruch nicht insgesamt ab, schlägt aber etliche Änderungen vor. Diese zielen auf eine Eingrenzung des Anspruchs ab. Insbesondere schlägt sie vor, deutlicher als bisher klarzustellen, dass der – gegebenenfalls äußerst weitgehende – Auskunftsanspruch von der Kommission nur als ultima ratio geltend gemacht werden darf. Ferner will sie den Anwendungsbereich des Anspruchs dahin eingrenzen, dass er nur in Fällen von Vertragsverletzungsverfahren genutzt werden kann. Dagegen könnte der Anspruch nach dem Kommissionsvorschlag bereits im Falle einer angenommenen bloßen Gefahr von Schwierigkeiten bei der Durchsetzung der Binnenmarktpolitik geltend gemacht werden. Der Berichtsentwurf wird nun durch weitere Änderungsanträge ergänzt, die bis zum 05.12.2017 eingebracht werden konnten.

Grundlegende Kritik am Kommissionsvorschlag im Rat der EU
Im Rat ist der Vorschlag der Kommission von Anfang an auf mehr oder weniger weitgehende Kritik gestoßen. Eine im Rat in Auftrag gegebene, bislang noch nicht allgemein zugängliche Einschätzung des Rechtsdienstes des Rates kommt zu dem Ergebnis, dass der Kommissionsvorschlag nicht mit geltendem EU-Recht in Einklang zu bringen sei. In diesem Sinne nehmen mittlerweile viele Mitgliedstaaten eine nachhaltig kritische bis ablehnende Haltung zu dem Vorschlag ein. Dabei werden insbesondere kompetenzrechtliche Bedenken und Subsidiaritätsaspekte geltend gemacht. Teils wird auch der bei Unternehmen zu erwartende hohe bürokratische Aufwand kritisiert. Insoweit wird auch Kritik aus der Wirtschaft aufgegriffen. Diese begrüßt zwar ausdrücklich das Ziel der Bekämpfung von Binnenmarktverstößen, hält die weitreichenden, zwingenden Auskunftsansprüche jedoch für unvereinbar mit der essenziellen Bedeutung von Betriebs und Geschäftsgeheimnissen bzw. den Vorschriften zu ihrem Schutz.
Im Europäischen Parlament muss im nächsten Schritt nun eine Meinungsbildung über die inzwischen vorliegenden Änderungsanträge herbeigeführt werden. Dagegen ist im Rat derzeit noch nicht erkennbar, wie die Sache weiterverfolgt wird.

Quelle: Forum Vergabe, Monatsinfo 12/2017